Diese Bescheinigung (Sprache egal) muss vollständig ausgefüllt und auch von der Behörde (Botschaft o.ä.) abgestempelt sein. Bitte lassen Sie sich das Original vorlegen. Des Weiteren empfiehlt es sich noch eine Kopie des Diplomatenpass bzw. eine Statusbescheinigung der Botschaft anzufordern.
Bescheinigung-USt-Befreiung-deutsch
